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   BGH, 16.02.1979 - I ZB 8/77   

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https://dejure.org/1979,2854
BGH, 16.02.1979 - I ZB 8/77 (https://dejure.org/1979,2854)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1979 - I ZB 8/77 (https://dejure.org/1979,2854)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1979 - I ZB 8/77 (https://dejure.org/1979,2854)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an Benutzung eines eingetragenen Warenzeichens - Widerspruch gegen Eintragung eines Warenzeichens - Berücksichtigung eines Widerspruchs bei mangelnder Benutzung des Zeichens - Anforderungen an nicht schutzfähige Fachwörter - Anforderungen an Fortbestand des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1979, 820
  • GRUR 1979, 468
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 31.05.1974 - I ZR 28/73

    Anerkennung der abgewandelten Benutzungsform als Benutzung des eingetragenen

    Auszug aus BGH, 16.02.1979 - I ZB 8/77
    Diese vom erkennenden Senat entwickelten Grundsätze (BGH GRUR 1975, 135, 137, 138 - KIM-Mohr m.w.N.) hat das Bundespatentgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt.
  • BPatG, 15.02.2005 - 27 W (pat) 4/04
    Bei der Beurteilung, ob diese Voraussetzung erfüllt ist, kommt es -ebenso wie bei der Abwandlung durch Weglassen oder Hinzufügen von Bestandteilen (vgl. BGH a.a.O. - ECCO; 1999, 54 - Holtkamp; 1999, 995, 996 - HONKA; 1999, 167 - Karolus-Magnus; 2000, 1038 - Kornkammer; 2002, 167, 168 - Bit/Bud) - in erster Linie auf die Kennzeichnungsfunktion an, die den jeweiligen Elementen der Marke und ihrem Verhältnis zueinander im Rahmen der eingetragenen Gesamtkombination zukommt (vgl. auch BGH GRUR 1979, 468, 469 - audio 1; 1999, 498 - Achterdiek).
  • BGH, 25.05.1979 - I ZB 13/76

    Verwendung eines Zeichens zur Verschleierung der Herkunft aus dem eigenen Betrieb

    Diese Abweichung steht der Annahme einer Benutzung des Widerspruchszeichens nicht entgegen (vgl. BGH GRUR 1975, 135 f-Kim-Mohr, vgl. auch Beschluß v. 16. Februar 1979 - I ZB 8/77).
  • BGH, 13.07.1979 - I ZB 25/77

    Anspruch auf Eintragung des Warenzeichens "Flexsol" - Verwechselungsgefahr mit

    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt ausgeführt hat, werden im allgemeinen nur geringfügige Abweichungen der Benutzungsform von dem eingetragenen Zeichen unschädlich sein (zuletzt BGH vom 16. Februar 1979 - I ZB 8/77 - audio 1).
  • BPatG, 29.11.2005 - 24 W (pat) 116/03
    Insoweit kann bei einer mehrteiligen Marke auch die nahezu identische Benutzung eines blickfangartig hervorgehobenen, aber kennzeichnungsschwachen Einzelbestandteils nicht rechtserhaltend sein, wenn weitere zwar optisch zurücktretende, aber für die Kennzeichnungskraft der Gesamtmarke nicht unbedeutende Markenteile erheblich verändert wiedergegeben werden (vgl. BGH GRUR 1999, 498 ff. "Achterdiek"; BPatG GRUR 1998, 64, 65 "bonjour"; vgl. auch bereits BGH GRUR 1979, 468, 469 "audio 1"; BPatGE 21, 179, 183 "Biomix").
  • BPatG, 12.11.2002 - 27 W (pat) 309/00
    Bei der Beurteilung, ob diese Voraussetzung in dem Fall der Abwandlung einer Wort-Bildmarke durch Austausch eines Bildbestandteils erfüllt ist, kommt es - ebenso wie bei der Abwandlung durch Weglassen oder Hinzufügen von Bestandteilen (vgl BGH aaO - ECCO; 1999, 54 - Holtkamp; 1999, 995, 996 - HONKA; 1999, 167 - Karolus-Magnus; 2000, 1038 - Kornkammer; 2002, 167, 168 - Bit/Bud) - in erster Linie auf die Kennzeichnungsfunktion an, die dem ausgetauschten Bildbestandteil im Rahmen der eingetragenen Gesamtkombination zukommt (vgl auch BGH GRUR 1979, 468, 469 - audio 1; GRUR 1999, 498 - Achterdiek).
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